Anhang Mitgliedbeiträge

Art. 4: Mitgliedschaft unter "Mitgliederbeiträge"

Tarif festgelegt an der Mitgliederversammlung, 26. Januar 2013

 

  • Juristische Personen: CHF 200.00
    Aktivmitglieder sind juristische Personen, welche in den vom BGA betreuten Branchen tätig sind.
  • Natürliche Personen: CHF 100.00
    1. ein Diplom als Gebärdensprachlehrer/in oder Gebärdensprachausbildner/in,
    2. ein Zertifikat als Gebärdensprachlehrer/in oder Gebärdensprachausbildner/in.
    3. einen eidgenössischen Fachausweis als Ausbildner/in in ausbildungsähnlichen Berufen.
    4. einen eidgenössischen Fachausweis als Ausbildner/in, sofern sie eine gute Gebärdensprachkompetenz und regelmässige Verwendung der Gebärdensprache im Alltag haben.
    5. ein pädagogisches Diplom, bzw. einen entsprechenden Abschluss, sofern sie eine gute Gebärdensprachkompetenz und regelmässige Verwendung der Gebärdensprache im Alltag haben.

 

  • Gönner: ab CHF 50.00
    Gönner sind natürliche und juristische Personen, die die Aktivitäten des Vereins finanziell und ideell unterstützen.
  • Freimitglieder nicht beitragspflicht
    Natürliche Personen, die mindestens einen eidgenössischen Fachausweis haben, und sich im Vorstand, in den Kommissionen und Arbeitsgruppen aktiv einsetzen.
  • Ehrenmitglieder nicht beitragspflicht
    Natürliche und juristische Personen, die sich um den BGA oder den Berufsstand besondere Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern des BGA ernannt werden.

BGA auf Facebook

Seite weiterempfehlen